Kultureinrichtung für alle!

§1

Die Entscheidungsgewalt über die Bespielung liegt ausschließlich bei der Versammlung.

§2

Die Versammlungen sind zeitlich begrenzt. Sie beginnen jeweils 17:00 Uhr und enden spätestens 21:00 Uhr.

§3

Die Entscheidung wird per Abstimmung herbeigeführt.

§3.1

Die Abstimmung erfolgt bei Bedarf mehrstufig.

§4

Jede*r Anwesende hat genau eine Stimme pro Wahldurchgang.

§5

Die Anzahl der zur Diskussion zu stellenden Projektvorschläge wird auf maximal acht pro Versammlung beschränkt.

§5.1

Liegt die Zahl der Bewerbungen darüber, werden in der Versammlung per Losverfahren acht Bewerbungen ausgewählt.

§6

Die physische Anwesenheit ist für Bewerber*innen Voraussetzung zur Teilnahme.

§6.1

In Ausnahmefällen können Bewerber*innen sich von einer anderen Person vertreten lassen.

§7

Das vorliegende Regelwerk kann von der Versammlung geändert werden.

§7.1

Per Konsens.