Die Entscheidungsgewalt über die Bespielung liegt ausschließlich bei der Versammlung.
				
			
Die Versammlungen sind zeitlich begrenzt. Sie beginnen jeweils 17:00 Uhr und enden spätestens 21:00 Uhr.
				
			
Die Entscheidung wird per Abstimmung herbeigeführt.
				
			
Jede*r Anwesende hat genau eine Stimme pro Wahldurchgang.
				
			
Die Anzahl der zur Diskussion zu stellenden Projektvorschläge wird auf maximal acht pro Versammlung beschränkt.
				
			
Die physische Anwesenheit ist für Bewerber*innen Voraussetzung zur Teilnahme.
				
			
Das vorliegende Regelwerk kann von der Versammlung geändert werden.